Geldbetrag, der Handelsunternehmungen von Seiten der Hersteller überlassen wird. Der Werbekostenzuschuss wird in der Handelskalkulation zu Preisreduzierungen genutzt oder dient zur Finanzierung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, bei denen die Produkte und Leistungen der betreffenden Hersteller bes. Beachtung finden. Heute häufig als Sammelbegriff für die Zusammenfassung von unterschiedlichen Rabatten und Konditionen genutzt.
Quelle: www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/120288/werbekostenzuschuss-v5.html.